AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkaufs‐, Liefer‐ und Zahlungsbedingungen der Firma Industrievertretung Dieter Zeininger

 

  1. Geltung

Unsere nachstehenden Verkaufs‐, Liefer‐ und Zahlungsbedingungen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB) gelten für alle Kaufverträge, die von uns als Verkäufer von Waren mit unseren Kunden abgeschlossen werden und für unsere Vermittlungstätigkeit. Die AGB unserer Kunden, die von unseren Bedingungen abweichen, gelten nur bei schriftlicher Zustimmung. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

  1. Angebot und Vertragsinhalt
  • Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  • Der Vertragsinhalt bestimmt sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Dies gilt auch dann, wenn unsere Auftragsbestätigung mit der Rechnung auf einem Formular erfolgt. Fehlt eine schriftliche Auftragsbestätigung, bestimmt sich der Vertragsinhalt nach dem von uns erstellten und vom Käufer angenommenen Angebot.
  • Verschnitt bei Bodenbelägen oder anderen zuschneidbarem Material geht zu Lasten des Käufers. Bei vom Käufer bestellten Fix‐Maßen in der Länge behalten wir uns eine Überschreitung des Fix‐Maßes bis zu 10 %, bei Sonderanfertigungen (z.B. Eigenmuster) bis zu 10 % und die Berechnung der Mehrlieferung vor.
  • Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

  1. Mustermaterial
  • Muster werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Dem Käufer leihweise und kostenlos zur Verfügung gestellte Kollektionen und Muster verbleiben unser Eigentum.
  • Mustermaterial ist mit Rücksicht auf produktionstechnische oder materialbedingte Abweichungen bei der Herstellung unverbindlich.

  1. Lieferung
  • Lieferfristen gelten vorbehaltlich rechtzeitiger und vertragsgemäßer Selbstbelieferung und sind grundsätzlich unverbindlich. Werden angegebene Lieferfristen von uns nicht eingehalten, hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen, die mit dem Eingang der Fristsetzung bei uns beginnt. Nach Ablauf der angemessenen Frist ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Bis zum Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung sind wir zur Lieferung berechtigt.
  • Fälle höherer Gewalt, wie z. B. nachhaltige Behinderungen der Waren‐ und Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Personalmangel infolge Erkrankung, Streik, Aussperrung, Unruhen, Krieg und staatliche Eingriffe, entbinden uns während der Dauer von der Liefer‐ und Leistungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse beim Vorlieferanten eingetreten sind. Bei langanhaltenden Hindernissen – von mehr als 4 Wochen – sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Teillieferungen sind zulässig. Verkaufs‐, Liefer‐ und Zahlungsbedingungen der Firma Industrievertretung Dieter Zeininger 2021
  • Bei Annahmeverzug des Käufers sind wir berechtigt, Rechnung zu legen oder unter Setzung einer Nachfrist von 5 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Die Einlagerung vom Käufer nicht abgenommener Ware erfolgt auf dessen Gefahr und Kosten.

  1. Zurückbehaltungsrecht

Wir haben bezüglich weiterer Lieferungen so lange ein Zurückbehaltungsrecht, bis sämtliche vorhergehenden Lieferungen bezahlt sind. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände erkennbar, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich mindern, oder ergeben sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so sind wir berechtigt, die Auslieferung zu verweigern oder sie nur nach vorheriger Zahlung oder Sicherheitsleistung durchzuführen. Zahlt der Käufer nicht oder erbringt er keine Sicherheiten, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§1052 Satz 2 ABGB).

 

  1. Versand

Entgegennahme und Annahmeverzug

Nimmt der Kunde eine Lieferung oder Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen an, so können wir dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 10 Tagen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf der Nachfrist eine Abnahme ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sofern wir Schadensersatz verlangen, beträgt dieser 15% der vereinbarten Vergütung für die nicht entgegengenommene Lieferung oder Leistung, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

Allgemeine Versandbedingungen

  • Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart sowie die Wahl des Versandweges sind uns überlassen.
  • Die Versandkosten trägt der Käufer, ausgenommen sind Angebote inkl. Frachtkosten. Die Versandkosten für Sonderbestellware (keine Lagerware) und für Eil‐ und Expressgut gehen zu Lasten des Käufers.
  • Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt auf schriftlichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten. Etwaige Transportschäden sind dem Frachtführer und uns unverzüglich anzuzeigen. Ist Lieferung frei Haus vereinbart, hat der Käufer unverzüglich nach Lieferung das Vorliegen von Schäden gegenüber dem Transporteur anzuzeigen sowie uns davon eine Mitteilung zu machen.
  • Die Kosten der Verpackung für den Transport zum Käufer tragen wir. Die Kosten einer etwaigen Rücksendung von Transportbehältern/Leihverpackungen trägt der Käufer.
  • Einwegverpackungen werden von uns nicht zurückgenommen. Wir nennen dem Käufer einen Dritten, der die Verpackung entsprechend der Verpackungsverordnung einem Recycling zuführt. Die von uns gelieferten Waren werden ausschließlich in Verpackungen geliefert, die am ARA‐System teilnehmen (ARA‐Lizenz‐ 15751).
  • Mehrweggebinde, die nicht ausdrücklich im Preis und Rechnungsbetrag enthalten sind, werden bei den Lieferungen nur leihweise zur Verfügung gestellt. Sie bleiben unser unveräußerbares Eigentum und werden auf einem besonderen Emballagenkonto des Käufers geführt. Verkaufs‐, Liefer‐ und Zahlungsbedingungen der Firma Mag. Peter HEHENBERGER Stand 2015
  1. Retournieren der Ware

Das Retournieren der Ware ist nur zulässig, wenn wir dieser ausdrücklich zugestimmt haben und die Ware originalverpackt ist, wobei allfällige Frachtkosten vom Kunden getragen werden.

 

  1. Preise
  • Unsere Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Zusätzlich berechnen wir die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Eine innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt nur für unternehmerische Zwecke an Unternehmer mit einer Ust.‐Id‐Nummer, die der Erwerbsbesteuerung unterliegen.
  • Unsere Preise beruhen auf den zur Zeit des Vertragsabschlusses bestehenden wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere unseren Gestehungskosten, den Einkaufspreisen, den Preisen für Roh‐, Hilfs‐ und Betriebsstoffe und das Lohn‐ und Gehaltskosten. Sollten wir im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Lieferung in Folge einer Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse den Preis erhöhen, so gilt für noch nicht ausgeführte Aufträge der neue Preis. Eine Preisänderung muss dem Käufer unverzüglich mitgeteilt werden. Widerspricht dieser der Preiserhöhung binnen einer Frist von einer Woche nach Empfang der Mitteilung, haben wir die Wahl zwischen Rücktritt vom Vertrag oder Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Preis. Unsere Entscheidung werden wir dem Käufer schnellstmöglich bekannt geben. Erklären wir den Rücktritt vom Vertrag, sind Ansprüche des Käufers gegen uns ausgeschlossen.

  1. Zahlung
  • Unsere Forderungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein extra vereinbarter Skontoabzug ist (auch bei Kassa‐ oder Barzahlung) nur zulässig, wenn der Zahlungspflichtige auch mit anderen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber innerhalb der Skontofrist nicht in Verzug ist.
  • Ist der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
  • Soweit wir Wechsel als Zahlung annehmen, erfolgt dies nur erfüllungshalber. Dabei ist die Diskontierfähigkeit eine Mindestanforderung für die Annahme der Wechselzahlung. Bank‐, Diskont‐ und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Wechselzahlung sind Skontoabzüge unzulässig.
  • Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  • Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung wegen von uns nicht anerkannter Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten. Verkaufs‐, Liefer‐ und Zahlungsbedingungen der Firma Industrievertretung Dieter Zeininger 2021

  1. Mängelrüge
  • Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Zeigen sich Sach‐ oder Rechtsmängel, das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der Ware, Zuviel‐, Zuwenig‐ oder Falschlieferungen, hat uns der Käufer dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich und mit Fotos anzuzeigen.
  • Der Käufer von fertigen Zubereitungen (Reinigungsmittel, Lacke usw.) hat – erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung – zu prüfen, ob die gelieferte Ware für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Dies gilt insbesondere, wenn Verdünnungen, Härter oder sonstige Komponenten durch den Käufer beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden.
  • Werden Mängel oder sonstige Beanstandungen nicht innerhalb der Fristen des vorstehenden Absatzes 1 geltend gemacht, sind jegliche Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen und die gelieferte Ware gilt als genehmigt.
  • Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der Ware ist die Beanstandung offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.

  1. Gewährleistung
  • Die gelieferte Ware ist mangelhaft, wenn sie nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht. Produktionsbedingte Schwankungen in der Menge und Qualität einzelner Chargen, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, der Maße, des (spezifischen) Gewichts, der Ausrüstung, des Dessins und Florverwerfungen (Shading bei Teppichvelours) begründen ebenso wenig einen Mangel, wie produktions‐ oder materialbedingte Abweichungen vom Mustermaterial.
  • Ist die Ware mangelhaft, nehmen wir bei fristgerechter Rüge (Punkt XI.) innerhalb der Verjährungsfrist (Punkt XIV.) nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels durch Verbesserung oder Ersatzlieferung vor, sofern der Käufer nachweist, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.
  • Wir sind zur Verbesserung oder Ersatzlieferung nicht verpflichtet, wenn diese unverhältnismäßige Kosten erfordert. Die Kosten sind unverhältnismäßig, wenn sie 25 % des Kaufpreises des Liefergegenstandes überschreiten.
  • Die Preisminderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) kann der Käufer nur verlangen, wenn der vorhandene Mangel trotz zweimaliger Verbesserung oder einmaliger Ersatzlieferung von uns nicht beseitigt werden konnte, wenn wir die Verbesserung oder Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, wenn wir eine erforderliche Verbesserung unberechtigt verweigern, ungebührlich verzögern oder wenn dem Käufer eine Verbesserung nicht zumutbar ist. Die Wandlung ist bei geringfügigen Mängeln ausgeschlossen.
  • Der Käufer hat uns nach Absprache mit ihm die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, die Verbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen.
  • Wurde die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht und erhöhen sich dadurch die Aufwendungen, insbesondere Transport‐, Wege‐, Arbeits‐ und Materialkosten für die Verbesserung oder Ersatzlieferung, sind uns diese erhöhten Aufwendungen vom Käufer zu ersetzen.
  • Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der Ansprüche, die wir gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses besitzen. Für den Fall, dass der Käufer seine Gewährleistungsrechte gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses nicht durchsetzen kann, leisten wir Gewähr im Rahmen unserer Bedingungen. Verkaufs‐, Liefer‐ und Zahlungsbedingungen der Firma Industrievertretung Dieter Zeininger 2021
  • Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns (insbesondere gemäß § 933b ABGB) sind ausgeschlossen. Der Ausgleich für eventuelle Rückgriffsansprüche des Käufers wurde bei der Preisbildung entsprechend berücksichtigt. Der Ausgleich der geringen Gewährleistungsfälle erfolgt durch einen pauschalen Abschlag.

  1. Haftung
  • Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird für Schäden jeglicher Art ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die dem Käufer durch vertragswidrige oder verspätete Lieferung einschließlich von Folgeschäden oder durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung (Anleitungen für die Bedienung und Pflege etc.) über die Ware entstehen.
  • Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für Personenschäden, soweit die Haftung nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
  • Die Beweislast für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft den Käufer.

  1. Verjährung
  • Gewährleistungsansprüche müssen binnen zwölf Monate ab Übergabe der Ware gerichtlich geltend gemacht werden.
  • Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

  1. Eigentumsvorbehalt
  • Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand stehenden Forderungen unser Eigentum. Sind wir im Interesse des Käufers Eventualverbindlichkeiten eingegangen, so bleiben sämtliche Lieferungen bis zur vollständigen Freistellung aus solchen Verbindlichkeiten, insbesondere aus Wechseln, unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
  • Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden oder vermengt, werden wir Allein‐ oder Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Wird der Käufer auf Grund des Gesetzes Allein‐ oder Miteigentümer, so ist er verpflichtet, uns auf Aufforderung sein Miteigentum zu übertragen, indem er uns die Sache übergibt (Sicherungsübereignung).
  • Der Käufer ist berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, wenn er schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung solcher Waren entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns abtritt (Vorausabtretung). Wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer und Wiederverkäufer verpflichtet sich, in seinen Geschäftsbüchern und der Liste Offener Posten bei Entstehen einer Forderung aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsgut unverzüglich einen Buchvermerk über die Abtretung zu setzen, aus dem ersichtlich ist, welche Forderung wann an uns abgetreten wurde. Der Käufer oder Wiederverkäufer verpflichtet sich weiters, uns auf Verlangen alle offenen Forderungen aus dem Verkauf von Vorbehaltsware mit den dazugehörigen Schuldnern bekannt zu geben und uns Einsicht in die Geschäftsbücher zur Kontrolle der Buchvermerke zu gewähren. Wir ermächtigen den Käufer und Wiederverkäufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt automatisch mit der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Käufers oder einer Verschlechterung seiner Wirtschaftslage.Verkaufs‐, Liefer‐ und Zahlungsbedingungen der Firma Industrievertretung Dieter Zeininger 2021
  • Wird Vorbehaltsware unselbständiger Bestandteil eines Grundstücks, so tritt der Käufer den ihm daraus entstehenden Anspruch in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  • Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand oder in die an uns abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich und unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
  • Der unter Eigentumsvorbehalt stehende Liefergegenstand ist vom Käufer auf dessen Kosten, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Alle Ansprüche gegen den jeweiligen Versicherer werden hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

  1. Datenschutz

Wir sind unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes berechtigt, Daten des Waren‐ und Zahlungsverkehrs mit dem Kunden zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln, soweit dies für die übliche Betreuung und/oder zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Der Käufer erteilt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung.

 

  1. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht
  • Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz.
  • Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Wechsel‐ und Scheckforderungen wird als Gerichtsstand Linz das zuständige Gericht vereinbart.
  • Für unsere Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Regeln des österreichischen Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des Wiener UN‐Übereinkommens über die Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.